REACH und RoHS

REACH und RoHS sind zwei separate EU-Verordnungen, die den Einsatz von bestimmten Chemikalien in Produkten regeln.

REACH steht für „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals“ und regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien in der Europäischen Union. Das Ziel von REACH ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor schädlichen Chemikalien zu schützen.

RoHS steht für „Restriction of Hazardous Substances“ und regelt den Einsatz von sechs bestimmten schädlichen Chemikalien in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Chemikalien sind Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE). Das Ziel von RoHS ist es, die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen, indem der Einsatz dieser schädlichen Chemikalien in Elektro- und Elektronikgeräten begrenzt wird.

Obwohl REACH und RoHS unterschiedliche Verordnungen sind, überschneiden sich ihre Ziele teilweise, da beide Verordnungen auf den Schutz von Mensch und Umwelt abzielen, indem der Einsatz von schädlichen Chemikalien begrenzt wird.

Anforderungen REACH- oder RoHS

Die Anforderungen von REACH und RoHS unterscheiden sich leicht, da REACH eine umfassendere Regulierung von Chemikalien in der Europäischen Union darstellt, während RoHS speziell auf Elektro- und Elektronikgeräte abzielt.

Unter REACH müssen Unternehmen, die Chemikalien in Mengen von mehr als einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, diese bei der Europäischen Chemikalienagentur registrieren und bewerten lassen. Dies umfasst auch die Offenlegung der Verwendungszwecke und die Risikobewertung der betreffenden Chemikalien. Wenn eine Chemikalie als besonders besorgniserregend eingestuft wird, kann ihre Verwendung eingeschränkt oder verboten werden.

Unter RoHS dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mehr als 0,1% Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB oder PBDE enthalten. Die Verwendung dieser Chemikalien in Elektro- und Elektronikgeräten ist beschränkt oder verboten, um die Umwelt und die Gesundheit der Verbraucher zu schützen.

In beiden Fällen müssen Hersteller und Händler sicherstellen, dass ihre Produkte den geltenden Anforderungen entsprechen und entsprechend gekennzeichnet sind. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie alle notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte REACH- oder RoHS-konform sind und dass sie in der Lage sind, alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung zu belegen.

Kandidatenliste Reach RoHs

Die Kandidatenliste (SVHC-Liste) ist eine Liste von Chemikalien, die von der Europäischen Chemikalienagentur als besonders besorgniserregend (Substances of Very High Concern – SVHC) eingestuft wurden und in Produkten eingeschränkt oder verboten werden können. Die Kandidatenliste enthält Chemikalien, die entweder krebserregend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend sind oder sich negativ auf die Umwelt auswirken können.

Die RoHS-Richtlinie schreibt vor, dass die Verwendung von bestimmten Chemikalien in Elektro- und Elektronikgeräten eingeschränkt oder verboten ist. Diese Chemikalien sind Blei, Quecksilber, Cadmium, Chrom VI, PBB und PBDE.

Es gibt eine Überschneidung zwischen der Kandidatenliste von REACH und den beschränkten Substanzen von RoHS. Beispielsweise sind Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom VI sowohl auf der Kandidatenliste als auch in der RoHS-Richtlinie aufgeführt.

Es ist wichtig für Unternehmen, die Produkte in der EU herstellen oder verkaufen, die Kandidatenliste und die RoHS-Richtlinie im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden Vorschriften entsprechen.

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