Umwelterklärung nach EMAS

Die Umwelterklärung ist ein wesentlicher Bestandteil des EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und spielt eine wichtige Rolle für Organisationen und ihre Stakeholder. Sie bietet eine umfassende und transparente Darstellung der Umweltleistung einer Organisation, die sowohl den internen als auch den externen Stakeholdern zugänglich gemacht wird. Dadurch können Kunden, Lieferanten, Geschäftspartner, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit ein besseres Verständnis für die Umweltverantwortung und die Bemühungen der Organisation im Bereich Umweltschutz gewinnen.

Zudem fördert die Umwelterklärung die Verantwortlichkeit und das Engagement einer Organisation für kontinuierliche Verbesserung ihrer Umweltleistung. Die regelmäßige Aktualisierung und Validierung der Umwelterklärung durch unabhängige Umweltgutachter stellt sicher, dass die Organisation ihre Umweltziele überprüft und anpasst, um Fortschritte in Bezug auf Umweltschutz und Nachhaltigkeit zu erzielen.

Die Umwelterklärung kann auch dazu beitragen, das Vertrauen der Stakeholder in die Organisation zu stärken und ihre Reputation auf dem Markt zu verbessern. Eine transparente Kommunikation der Umweltleistung und der erzielten Fortschritte kann dazu führen, dass Kunden und Geschäftspartner eher geneigt sind, langfristige Beziehungen einzugehen und die Organisation als verantwortungsbewussten Akteur im Umweltschutz wahrzunehmen.

Inhalte der Umwelterklärung EMAS

Eine Umwelterklärung nach EMAS ist ein zentrales Element des Eco-Management and Audit Scheme und dient dazu, Transparenz und Kommunikation über die Umweltleistung einer Organisation zu fördern. Die Umwelterklärung muss bestimmte Informationen enthalten, um den Anforderungen der EMAS-Verordnung gerecht zu werden. Zu den wesentlichen Inhalten einer Umwelterklärung gehören:

  • Allgemeine Informationen:
    Eine Beschreibung der Organisation, ihres Tätigkeitsbereichs und ihrer Struktur, einschließlich relevanter Standorte und Betriebsstätten.
  • Umweltpolitik:
    Eine Erklärung der Umweltpolitik der Organisation, die ihre Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung und zur Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften widerspiegelt.
  • Umweltmanagementsystem:
    Eine Beschreibung des Umweltmanagementsystems der Organisation und der Verfahren, die zur Identifizierung und Bewertung von Umweltauswirkungen, Festlegung von Umweltzielen und -programmen und Überwachung der Umweltleistung eingesetzt werden.
  • Umweltaspekte und Umweltauswirkungen:
    Eine detaillierte Darstellung der bedeutenden direkten und indirekten Umweltaspekte und Umweltauswirkungen, die durch die Tätigkeiten, Produkte und Dienstleistungen der Organisation verursacht werden. Dazu gehören beispielsweise Energie- und Wasserverbrauch, Abfallerzeugung, Emissionen in Luft, Boden und Wasser oder Nutzung natürlicher Ressourcen.
  • Umweltziele und -programme:
    Eine Übersicht über die Umweltziele und -programme der Organisation, einschließlich der Maßnahmen, die zur Erreichung dieser Ziele ergriffen wurden oder geplant sind, sowie Informationen über den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Programme.
  • Umweltleistungsindikatoren:
    Quantitative Daten über die Umweltleistung der Organisation, die anhand von Umweltleistungsindikatoren (z. B. Energieverbrauch pro Produktionsmenge, Abfallaufkommen, Emissionen) gemessen und im Zeitverlauf verglichen werden. Diese Indikatoren sollten aussagekräftig, nachvollziehbar und vergleichbar sein.
  • Einhaltung von Rechtsvorschriften:
    Informationen über die Einhaltung der geltenden Umweltgesetze und -vorschriften sowie über die Ergebnisse von behördlichen Überprüfungen und Audits.
  • Validierung:
    Die Umwelterklärung muss von einem unabhängigen, akkreditierten Umweltgutachter validiert werden, der bestätigt, dass die Erklärung den Anforderungen der EMAS-Verordnung entspricht und auf verlässlichen, glaubwürdigen und wahrheitsgemäßen Informationen basiert.
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