Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz ist ein deutsches Gesetz, das Unternehmen dazu verpflichtet, ihre Lieferketten auf menschenrechtliche und ökologische Standards zu überprüfen und Verstöße gegen diese Standards zu vermeiden oder zu beseitigen. Das Gesetz betrifft Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten in Deutschland und ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Es betrifft vor allem Unternehmen aus den Bereichen Textil, Schuhe, Elektronik, Spielzeug und Lebensmittel. Es handelt sich um ein wichtiges Instrument zur Förderung der Nachhaltigkeit und des verantwortungsvollen Handelns von Unternehmen.

Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in globalen Lieferketten sicherzustellen und Unternehmen dafür in die Verantwortung zu nehmen. Dazu gehören unter anderem die Identifizierung von Risiken, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Umweltbedingungen in der Lieferkette. Die Unternehmen müssen ebenfalls sicherstellen, dass ihre Lieferanten und Subunternehmer ebenfalls diese Standards einhalten. Bei Verstößen können Sanktionen und Bußgelder verhängt werden.

Das Lieferkettengesetz ist umstritten und wird von einigen Unternehmen und Verbänden kritisiert, da es hohe administrative und finanzielle Anforderungen an die betroffenen Unternehmen stellt. Andere sehen es jedoch als notwendigen Schritt, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in globalen Lieferketten zu bekämpfen.

Das Lieferkettengesetz in Deutschland verpflichtet Unternehmen, menschenrechtliche und Umweltstandards entlang ihrer gesamten Lieferkette einzuhalten. Hier sind einige der Kernpunkte des Gesetzes:

  • Anwendungsbereich: Das Gesetz gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Deutschland. Es betrifft die Produktion von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen im In- und Ausland.
  • Sorgfaltspflichten: Unternehmen müssen Sorgfaltspflichten entlang ihrer Lieferkette übernehmen und Maßnahmen ergreifen, um menschenrechtliche und Umweltstandards zu schützen und zu fördern. Dazu gehört unter anderem die Identifizierung von Risiken, die Einrichtung von Beschwerdemechanismen und die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Umweltbedingungen in der Lieferkette.
  • Meldepflichten: Unternehmen müssen über ihre Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten berichten. Die Berichte müssen jährlich veröffentlicht werden und müssen öffentlich zugänglich sein.
  • Bußgelder: Unternehmen, die gegen die Sorgfaltspflichten verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden.

Das Ziel des Lieferkettengesetzes ist es, sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Verantwortung für die Bedingungen übernehmen, unter denen ihre Waren und Dienstleistungen produziert werden, auch wenn dies in anderen Ländern geschieht. Es soll dazu beitragen, menschenrechtliche und Umweltstandards weltweit besser zu schützen und eine verantwortungsvolle und nachhaltige globale Wirtschaft zu fördern.

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