Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG
Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG ist ab 2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter rechtlich verbindlich für anonyme Whistleblower einzurichten.
Hinweisgeberschutzgesetz HinSchG ist ab 2023 für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter rechtlich verbindlich für anonyme Whistleblower einzurichten.